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11.03.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 277/2020

Umgang mit Islamisten im Strafvollzug

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung verfügt über keinen vollständigen Überblick darüber, wie viele Islamistinnen und Islamisten sich gegenwärtig in deutschen Justizvollzugsanstalten befinden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17551) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17254). Die Durchführung des Strafvollzuges und die Gesetzgebung hierzu seien eine Angelegenheit der Länder. Wie es in der Antwort heißt, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Mai 2019 die Länder um Zahlen dazu gebeten, wie viele islamistisch radikalisierte Inhaftierte ihr Justizvollzug zum Stand 30. Juni 2018 zählt. Aus dem Phänomenbereich des islamistisch motivierten Terrorismus seien von den Ländern zum genannten Stichtag 77 Untersuchungshäftlinge sowie 59 Strafgefangene gemeldet worden. Darüber hinaus seien die Länder nach Personen gefragt worden, die nicht wegen islamistisch motivierter Straftaten verurteilt wurden, die aber unter besonderer Beobachtung durch die Vollzugsbehörden stehen. Insgesamt seien von den Ländern 106 Häftlinge gemeldet worden, auf die diese Merkmale zutreffen.

Wie die Bundesregierung schreibt, ist eine weitere Zunahme islamistischer Inhaftierter nicht auszuschließen. Angesichts der steigenden Zahl von Gefangenen, die im Zusammenhang mit islamistisch motivierten terroristischen Straftaten inhaftiert werden, sehe sich der Strafvollzug verstärkt mit dem Phänomenbereich des Islamismus konfrontiert. Der Strafvollzug nehme die Gefährdung durch sämtliche extremistische Inhaftierte sehr ernst und habe zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Radikalisierung im Strafvollzug zu verhindern beziehungsweise bereits erfolgter Radikalisierung mit Maßnahmen zur Deradikalisierung zu begegnen. Um Gefangene auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten, würden im Strafvollzug zahlreiche Präventions- und Deradikalisierungsprogramme durchgeführt.

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