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11.03.2020 Gesundheit — Anhörung — hib 282/2020

Verbot von Konversionsverfahren begrüßt

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsfachleute begrüßen das von der Bundesregierung geplante Verbot sogenannter Konversionstherapien zur vermeintlichen Heilung Homosexueller. Solche Behandlungen seien inakzeptabel und könnten bei Betroffenen schwere psychische Störungen auslösen, erklärten Experten anlässlich einer Anhörung über den Gesetzentwurf (19/17278) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Einige Sachverständige stellten jedoch die geplante Altersabgrenzung infrage und forderten an einigen Stellen eindeutigere Formulierungen. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Konversionsbehandlungen an Minderjährigen generell untersagt werden. Auch für Volljährige, deren Einwilligung auf einem Willensmangel (Zwang, Drohung, Täuschung, Irrtum) beruht, soll das Behandlungsverbot gelten. Zudem wird das öffentliche Bewerben, Anbieten und Vermitteln dieser Behandlungen verboten, bei Minderjährigen auch das nichtöffentliche Werben, Anbieten und Vermitteln.

Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, Konversionsverfahren seien medizinisch nicht indiziert, nicht wirksam und könnten sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Ihre Anwendung sei den Ärzten bereits verboten. Ein Verbot, das sich auf Minderjährige beschränke, könne jedoch suggerieren, dass solche Konversionsverfahren bei Erwachsenen grundsätzlich erlaubt sein sollen, gab die BÄK zu bedenken.

Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) merkte an, dass ein komplettes Verbot von Konversionsmaßnahmen ohne Altersbegrenzungen angebracht wäre. Es sei jedoch nachvollziehbar, dass ein vollumfassendes Verbot als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen werde. Zum Schutz junger Erwachsener sollte das Verbot von Konversionsmaßnahmen auf Personen bis zum 21. Lebensjahr ausgeweitet werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) wertete die Vorlage als unvollständig. Gefordert werde ein ausnahmsloses und vollständiges Verbot jedweder Bestrebungen, die sexuelle Orientierung und die geäußerte Geschlechtszugehörigkeit von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zu unterdrücken oder zu verändern. Es gebe keine Rechtfertigung für Altersfreigaben und Ausnahmen. Der Verband sprach sich dafür aus, die Gesetzesbegründung eindeutiger zu formulieren.

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