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12.03.2020 Inneres und Heimat — Antrag — hib 285/2020

Überprüfung mutmaßlich Geisteskranker

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion alle Bundesbehörden anweisen, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um „bei Erlangung der Kenntnis von Umständen, die den Verdacht des krankhaften Geisteszustands einer Person begründen, die Überprüfung dieser Person auf Waffenbesitz herbeizuführen“. Damit soll der Waffenbehörde die Überprüfung der persönlichen Eignung der Person zum Umgang mit Waffen und Munition ermöglicht werden, wie aus einem Antrag der Fraktion (19/17783) weiter hervorgeht.

Danach soll die Bundesregierung zudem gesetzlich sicherstellen, dass die von einer Behörde erlangte „Kenntnis von Umständen, die den Verdacht des krankhaften Geisteszustands einer Person begründen, unmittelbar zur Überprüfung von Waffenbesitz und, wenn dies der Fall ist, zur Überprüfung der persönlichen Eignung zum Umgang mit Waffen und Munition führt“.

In der Begründung führt die Fraktion aus, dass der mutmaßliche Amokläufer von Hanau, Tobias R., dem Generalbundesanwalt Anfang November 2019 eine „Strafanzeige gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation“ zukommen lassen. Dieses Dokument offenbare die „wahnhafte Geisteswelt seines Urhebers“. Die Bundesanwaltschaft habe gleichwohl keine weitere Überprüfung des R. veranlasst und auch keine andere Behörde über dessen auffälligen Geisteszustand unterrichtet. Zur Begründung berufe sie sich darauf, „dass ihre ausschließliche Aufgabe die Strafverfolgung sei, nicht aber die Gefahrenabwehr“. Der Fraktion zufolge müssen daher „Maßnahmen ergriffen werden, um die Zusammenarbeit aller Behörden zu verbessern, um den von mutmaßlich geisteskranken Personen ausgehenden Gefahren zu begegnen“.

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