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12.03.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 289/2020

Rechtsextremisten im Strafvollzug

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung verfügt nach eigenen Angaben über keinen Überblick, wie viele Rechtsextremisten sich gegenwärtig in deutschen Justizvollzugsanstalten befinden. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/17626) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17267). Da die Durchführung des Strafvollzuges und die Gesetzgebung hierzu ausschließlich Angelegenheit der Länder seien, verfüge die Bundesregierung nur über punktuelle Erkenntnisse in diesem Bereich. Wie die Bundesregierung schreibt, ist es das gemeinsame Anliegen von Bund und Ländern, entschieden gegen rechtsextremistische Aktivitäten in der Gesellschaft vorzugehen. Dies gelte auch für den Bereich des Strafvollzugs.

Der Strafvollzug nehme die Gefährdung durch extremistische Inhaftierte sehr ernst, heißt es weiter in der Antwort. Es würden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Radikalisierung im Strafvollzug zu verhindern beziehungsweise bereits erfolgter Radikalisierung mit Maßnahmen zur Deradikalisierung zu begegnen. Dies gelte phänomenübergreifend für alle Formen des Extremismus, sei es Rechtsextremismus, Linksextremismus oder islamistisch motivierter Extremismus. Zu diesem Zweck würden im deutschen Strafvollzug zahlreiche Präventions- und Deradikalisierungsprogramme durchgeführt. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus zumindest in den vergangenen zwei Jahren nicht speziell mit der Thematik von rechtsextremen Gefangenen beziehungsweise Rechtsextremismus in Justizvollzugsanstalten befasst.

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