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12.03.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 290/2020

Unterstützer kurdischer Milizen

Berlin: (hib/STO) Seit Mitte 2013 sind laut Bundesregierung nach derzeitigem Erkenntnisstand „knapp unter 300 Personen mit Deutschlandbezug nach Syrien und in den Irak zur Unterstützung kurdischer Milizen ausgereist“. Darunter befinden sich deutsche, türkische, deutsch-türkische und syrische Staatsangehörige, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17607) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17262) weiter ausführt.

Danach haben sich die Personen überwiegend den „Volksverteidigungseinheiten“ (Yekineyen Parastina Gel - YPG) angeschlossen. Die YPG gelten der Vorlage zufolge als der bewaffnete Arm der in Nordsyrien aktiven kurdischen „Partei der demokratischen Union“ (Partiya Yekitiya Demokrat - PYD). „Mangels belastbarer Erkenntnisse“ ist laut Bundesregierung weder eine Aussage über eine genauere Zuordnung zu einer Organisationsmitgliedschaft noch über die Zeitdauer des Aufenthalts vor Ort möglich. „Personen, die sich den Peschmerga-Kräften anschließen wollen beziehungsweise ausgereist sind, werden nicht erfasst“, heißt es ferner in der Antwort.

Wie darüber hinaus aus ihr hervorgeht, sind zwischen 2013 und 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung 96 Personen nach Deutschland zurückgekehrt. Ob alle Personen, die zurückgekehrt sind, explizit gegen den IS gekämpft haben, ist den Angaben zufolge nicht bekannt. Durch die Polizeien der Länder werden laut Vorlage nach Kenntnis der Bundesregierung „im Bereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) - ausländische Ideologie - derzeit drei der zurückgekehrten Personen als Gefährder und zwei als relevante Personen eingestuft“. Im Bereich der politisch links motivierten Kriminalität werde derzeit eine zurückgekehrte Person als relevante Person eingestuft.

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