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12.03.2020 Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen — Gesetzentwurf — hib 291/2020

Gesetzentwurf zur Wohngelderhöhung

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will das Wohngeld um eine CO2-Komponente erweitern und so einkommensschwache Haushalte gezielt bei den Heizkosten entlasten. Mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung solle das Wohngeldvolumen um zehn Prozent erhöht werden, schreibt die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (19/17588). Damit sollten soziale Härten vermieden werden.

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine nach Haushaltsgröße gestaffelte Komponente vor. „Mit dem Beginn der CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme soll die Entlastung der Wohngeldhaushalte ab dem 1. Januar 2021 erfolgen.“ Die Mittel für Wohngeld, die sich Bund und Länder zur Hälfte teilen, sollen um 120 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden. Von der Maßnahme würden 2021 etwa 665.000 Haushalte profitieren, schätzt die Bundesregierung.

Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem Entwurf. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass das Wohngeld auch bei zukünftigen Anhebungen der CO2-Bepreisung angemessen angepasst wird. Ziel müsse sein, dass im Durchschnitt Mehrkosten durch Energiepreissteigerungen beim Wohngeld dynamisch berücksichtigt werden. Die Bundesregierung nimmt diese Bitte zur Kenntnis.

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