Steuerverwaltung Sache der Länder
Berlin: (hib/HLE) Die Steuerverwaltung ist nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung in erster Linie eine Angelegenheit der Länder. Dazu gehöre auch die Überprüfung der Gemeinnützigkeit von steuerbegünstigten Organisationen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/17434) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16520), die sich nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit für Vereinigungen wie der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) erkundigt hatte. Die Bundesregierung erklärt in der Antwort, sie teile die Einschätzung, dass das Engagement für die Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte staatliche Anerkennung verdiene und deswegen gemeinnützig sei.