Linke will Vermutungsregel streichen
Berlin: (hib/HLE) Nach der derzeitigen Rechtslage reicht die bloße Aufnahme einer Körperschaft als extremistisch in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder dafür aus, dass diese Bewertung als widerlegbare Vermutung für die Finanzverwaltung dafür gilt, dass diese Körperschaft nicht mehr gemeinnützig ist. Nach Ansicht der Fraktion Die Linke führt dies dazu, dass ein Verfassungsschutzbericht die Ermittlung von Verwaltungsverfahren komplett ersetzt und keine Steuervergünstigungen mehr gewährt werden. Die Fraktion strebt daher mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung (19/17752) an, dass diese Vermutungsregel aus der Abgabenordnung gestrichen wird.