Zeitpunkt des Versorgungsausgleichs
Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für eine Anpassung des Zeitpunktes des Versorgungsausgleichs ein. Die Bedeutung des Versorgungsausgleichs für die Altersabsicherung geschiedener Eheleute erfordere ein Höchstmaß an Kontrolle, wenn es um die Richtigkeit der Entscheidung geht, heißt es in dem Antrag der Grünen (19/17793). Dies sei bei einer Durchführung zum Zeitpunkt der Scheidung nicht wirklich gewährleistet, weil sich bis zum Zeitpunkt des Renteneintritts nicht nur Zinssätze und Rentenbewertung, sondern auch die Rechtslage in vielerlei Hinsicht ändern könne. Der Bundestag solle die Bundesregierung deshalb auffordern, bei der anstehenden Evaluierung des Versorgungsausgleichsgesetzes insbesondere zu prüfen, inwiefern die Durchführung des Versorgungsausgleichs erst bei Eintritt in das Rentenalter und eine Beschränkung der familiengerichtlichen Grundentscheidung über den Versorgungsausgleich zum Zeitpunkt der Ehescheidung auf die Feststellung der auszugleichenden Ehezeit und der in den Ausgleich einzubeziehenden Rente zu einer signifikanten Senkung der Abänderungsverfahren und zu mehr Rechtssicherheit für die geschiedenen Ehepartner führen würde.