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16.03.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 297/2020

Opferversorgung nach Anschlägen

Berlin: (hib/STO) Die Vorbereitung von Krankenhäusern der Bundeswehr auf die Versorgung von Opfern nach Terroranschlägen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/17682) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17031). Danach hat das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr zur Sicherstellung des Versorgungsauftrages der Bundeswehrkrankenhäuser unter anderem auch nach Terroranschlägen ein „Konzept Sicherheit in Bundeswehr(zentral)krankenhäusern“ entwickelt. Der erste Teil des Konzeptes sei bereits erlassen und umgesetzt; der zweite Teil werde voraussichtlich noch in diesem Jahr umgesetzt, heißt es in der Antwort weiter. Dazu seien die „krankenhausspezifischen Sicherheitsrisiken, gefährdete Bereiche und sicherheitsempfindliche Prozesse identifiziert, mit Blick auf mögliche Schadenslagen bewertet und im Kontext der besonderen Rahmenbedingungen analysiert“ worden.

Das Konzept sieht den Angaben zufolge verschiedene Maßnahmen zur Vorbereitung auf Terroranschläge beziehungsweise auch für die Versorgung von Opfern nach Terroranschlägen vor. Krankenhauseinsatzpläne in Bundeswehrkrankenhäusern bereiteten deren Mitarbeiter systematisch darauf vor, in Krisensituationen zielgerichtet handlungsfähig zu sein und im Falle von Großschadensereignissen erweiterte Behandlungskapazitäten bereitzustellen. „Notfall- und Einsatzplanung“ schließe darüber hinaus auch Maßnahmen ein, „die die internen Strukturen der Einrichtungen (unter anderem Infrastruktur, Haustechnik, EDV) in den Konzepten zur Gefahrenabwehr oder Krisenbewältigung berücksichtigen und dementsprechend anpassen (Erhöhung der Resilienz)“.

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