Europäische Staatsanwaltschaft
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/17963) zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2017/1939 des EU-Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) vorgelegt. Um die Verpflichtungen aus der EUStA-Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, bedürfe es zusätzlich einiger Durchführungsbestimmungen, heißt es in der Vorlage.
Der Entwurf beinhaltet neben einem neuen Stammgesetz, dem Europäische- Staatsanwaltschaft-Gesetz in der Entwurfsfassung, auch einzelne Neuregelungen im Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozessordnung. Bei der EUStA handelt es sich laut Bundesregierung um eine unabhängige europäische Behörde mit Sitz in Luxemburg. Sie ist zuständig für die strafrechtliche Ermittlung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union nach der EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug.