Fonds für Zukunftstechnologien
Berlin: (hib/PEZ) Der von der Bundesregierung angekündigte Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien soll für das Haushaltsjahr 2021 wirksam werden. Wie aus der Antwort (19/17712) auf eine Kleine Anfrage (19/17321) der FDP-Fraktion weiter hervorgeht, müssen nach Einschätzung der Bundesregierung dafür keine Gesetze geändert oder neu geschaffen werden (außer den haushaltsgesetzlichen Verfahren). Geplant seien bis zu zehn Milliarden Euro in zehn Jahren; dies sei „nicht zu groß bemessen“, heißt es in der Antwort weiter.