Kamerabefahrung in Asse II
Berlin: (hib/LBR) Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat am 22. Juli 2017 beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) einen Antrag zur Umsetzung verschiedener Strahlenschutzmaßnahmen gestellt. Eine Kamerabefahrung im niedersächsischen Atommülllager Asse II sei nicht Gegenstand des Antrags gewesen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17803(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit, die wissen wollte, ob die BGE eine Antwort des BfE erhalten hat und wie die Reaktion darauf ausgefallen ist. Die Bundesregierung schreibt weiter, das BfE habe der BGE mitgeteilt, dass die Umgangsgenehmigung 1/2010(Dokument, öffnet ein neues Fenster) „keine Gestattung zum Öffnen“ der relevanten Kammer für eine visuelle Kontrolle enthalte.