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25.03.2020 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 323/2020

Sondervermögen zur Stabilisierung

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will mit zeitlich begrenzten Maßnahmen die Wirtschaft in der Corona-Krise stabilisieren. Dazu soll ein Sondervermögen aufgelegt werden, das die geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau flankiert. Zum Aufbau dieses Wirtschaftsstabilisierungsfonds hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (19/18109), mit dem sie das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz ändern und umbenennen will. Der Fonds ziele darauf ab, die Realwirtschaft zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Entscheidungen über Maßnahmen würden einvernehmlich von Bundeskanzleramt, Finanz-, Wirtschafts-, Arbeits- und Justizministerium sowie dem Verkehrsministerium getroffen. Einzelheiten zu Organisation und Rahmen solle eine Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium klären.

Haushaltsausgaben entstehen zunächst nicht. Die Kreditaufnahme zur Refinanzierung des Fonds führe zu einer höheren Verschuldung, heißt es. „Da der Fonds Beteiligungen an Unternehmen erwerben kann und Garantieprämien erhebt, dürften die Belastungen der öffentlichen Haushalte begrenzt bleiben.“ Für die Verwaltung rechnet die Bundesregierung mit zusätzlichen Kosten von etwa 15,4 Millionen Euro. Die genaue Höhe hänge davon ab, wie viele Maßnahmen tatsächlich in Anspruch genommen werden.

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