Ausnahme von Schuldengrenze
Berlin: (hib/SCR) Zur Bekämpfung der Corona-Krise soll in diesem Haushaltsjahr eine Überschreitung der im Grundgesetz verankerten Schuldengrenze ermöglicht werden. Einen entsprechenden Antrag haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD (19/18108) vorgelegt. Der Antrag auf Grundlage des Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes soll am Mittwochnachmittag abgestimmt werden. Hintergrund ist der von der Bundesregierung vorgelegte Nachtragshaushalt 2020 (19/18100), der eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro vorsieht. Damit liegt die Nettokreditaufnahme 99,755 Milliarden Euro über der Regelgrenze. Die Tilgung soll ab dem Bundeshaushalt 2023 beginnen.