Bargeld zur persönlichen Versorgung
Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/17918) zum Barbetrag zur persönlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen gestellt. Darin schildert die Fraktion die Situation von Menschen mit Behinderungen, die in vollstationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe leben und die durch Neuregelungen im Bundesteilhabegesetz Schwierigkeiten haben, ausreichend Taschengeld beziehungsweise Bargeld zu Verfügung zu haben. Die Liberalen wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Menschen in den besonderen Wohnformen leben und wie viele einen Antrag auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) gestellt haben.