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25.03.2020 Haushalt — Ausschuss — hib 328/2020

Haushalt: Corona-Maßnahmen beschlossen

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochmittag die haushaltspolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Krise gebilligt. Sowohl der von der Bundesregierung vorgelegte Nachtragshaushalt 2020 (19/18100) als auch der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegte Entwurf eines Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes (19/18109) fanden Mehrheiten. Zudem nahm der Ausschuss einen Antrag der Koalitionsfraktionen (19/18108) an, mit der eine Ausnahme von der Regelgrenze der Schuldengrenze beschlossen werden soll, um die im Nachtragshaushalt vorgesehene Neuverschuldung zu ermöglichen. Für die Vorlagen stimmten jeweils die Ausschussmitglieder der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Fraktion enthielt sich jeweils. Die zweite und dritte Lesung der Gesetzentwürfe sowie die Abstimmung über den Antrag sind für Mittwochnachmittag geplant.

An beiden Gesetzentwürfen nahm der Ausschuss Änderungen vor. Im Nachtragshaushaltsgesetz wurde eine Regelung zur Anwendung einer Stundungs-Regelung der Bundeshaushaltsordnung konkretisiert. Im Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz wird laut Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen unter anderem festgelegt, dass Sondervermögen der Länder wie Sondervermögen des Bundes behandelt werden. Zudem sollen auch Start-ups mit einem Wert von über 50 Millionen Euro unter den Schutzschirm des Wirtschaftsstabilisierungsfonds fallen können

Diverse von den Koalitionsfraktionen eingebrachte - und teils von Oppositionsfraktionen mitgetragene - Maßgabebeschlüsse wurden ebenfalls angenommen. Dazu gehören unter anderem Berichts- und Unterrichtungsanforderungen für die im Nachtragshaushalt eingestellte Globale Mehrausgabe für die Corona-Bekämpfung in Höhe von 55 Milliarden Euro sowie für die Mittel zur Unterstützung von Kleinunternehmern und Solo-Selbstständigen in Höhe von 50 Milliarden Euro.

Bei Unternehmen, die durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds Mittel zur Rekapitalisierung oder umfangreiche Garantien erhalten, soll auf die Zahlung von beispielsweise Boni und Dividenden verzichtet werden. Diverse Maßgabebeschlüsse der Opposition fanden keine Mehrheit.

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