Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
Berlin: (hib/STO) Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/17764) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17329). Danach verpflichtet das Gesetz Bund und Länder, ihre „Verwaltungsleistungen“ bis Ende des Jahres 2022 für Bürger und Wirtschaft auch digital verfügbar zu machen.
Dabei erfolgt die Umsetzung derjenigen OZG-Leistungen, bei denen die Rechtsetzung überwiegend in Bundeskompetenz, der Vollzug aber im Bereich der Länder liegt, den Angaben zufolge im Rahmen des föderalen Programms der OZG-Umsetzung. Die umzusetzenden Leistungen sind hier laut Bundesregierung in 14 Themenfelder gegliedert, bei denen die Federführung jeweils durch ein Tandem eines überwiegend fachlich zuständigen Bundesressorts sowie durch ein Bundesland gebildet wird. „Gemeinsam planen und steuern diese Tandems die Umsetzung der in den Themenfeldern aus Nutzersicht verorteten Verwaltungsleistungen (Lebenslagenprinzip)“, schreibt die Bundesregierung weiter. Im Rahmen der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Kontext des OZG beziehe sie dabei „sowohl die Perspektive der Erbringer als auch die der Nutzerinnen und Nutzern (Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen) konsequent ein“.