Ausbildung der Bundespolizei
Berlin: (hib/STO) Die Bedeutung des Themas „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ in der Ausbildung der Bundespolizei ist ein Aspekt der Antwort der Bundesregierung (19/18032) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17462). Danach kommt der Thematik „Radikalisierung, Menschenrechte, Diskriminierung von Minderheiten“ in der Ausbildung der Bundespolizei eine hohe Bedeutung zu. Die „rechtlich einwandfreie und verhältnismäßige Anwendung von präventiven und repressiven Befugnissen auf Basis des Bundespolizeigesetzes (BPolG) und weiterer Gesetze“ sei wesentlicher Bestandteil in allen Ausbildungsgängen der Bundespolizeiakademie, schreibt die Bundesregierung weiter.
Ihren Angaben zufolge ist es am Fachbereich Bundespolizei in Lübeck „Ziel, den zukünftigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten während ihrer Ausbildung eine Grundbefähigung zur eigenständigen und rechtlich einwandfreien Handlungsweise zu vermitteln“. Im Rahmen von rechtlichen, taktischen und weiteren Unterrichtungen werde auch die diskriminierungsfreie Durchführung von polizeilichen Befugnissen thematisiert. In diesem Zusammenhang würden die Studierenden in Bezug auf denkbare Diskriminierungsgefahren sensibilisiert. Die entsprechenden Inhalte würden „in bewährter Form mit hohen praktischen Anteilen, zum Teil in Form von Situationstrainings, vermittelt“. Hierbei werde auch auf aktuelle Fälle und maßgebende Urteile eingegangen.
„Da dieses Themengebiet ein Kernbestandteil der polizeilichen Ausbildung beziehungsweise des polizeilichen Studienganges ist, ist für die Vermittlung der Lehrinhalte grundsätzlich eigenes qualifiziertes Lehrpersonal eingesetzt“, heißt es in der Vorlage. Um die Sichtweise von Adressaten beziehungsweise Betroffenen polizeilicher Maßnahmen aufzunehmen, würden „externe Referenten oder Gesprächspartner weniger in Form der eigenverantwortlichen Durchführung von Fachvorträgen oder Lehrveranstaltungen, sondern an geeigneter Stelle begleitend eingebunden“.