Entschädigung bei Thomas Cook-Insolvenz
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, ob es gelingen wird, bis zum Jahresende 2020 alle insolvenzbedingten Schäden, die den Kunden der deutschen Tochterunternehmen des britischen Reisekonzerns Thomas Cook entstanden sind und nicht von Seite Dritter erstattet wurden, durch den Bund zu ersetzen. Die Kleine Anfrage der Abgeordneten (19/17834) bezieht sich auf Medienberichte, denen zufolge mehr als die Hälfte der registrierten Schadensfälle infolge der Insolvenz der deutschen Tochterunternehmen des Konzerns inzwischen durch den zuständigen Kundengeldabsicherer Zurich Versicherung bearbeitet und reguliert worden sind und die jetzt noch ausstehenden Fälle einer aufwendigen Prüfung bedürfen, sowie auf Äußerungen der Bundesregierung. Weitere Fragen betreffen diese Prüffälle sowie die Höhe der Ansprüche der Geschädigten und die finanziellen Belastungen für den Bund.