Kosten in der Helmholtz-Gemeinschaft
Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung weist in der Antwort (19/17799) zu Verwaltungs- und Personalkosten in den Geschäftsstellen Berlin und Bonn sowie der Verwaltungseinheiten der Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17063) darauf hin, dass es ein erklärtes Ziel des Pakts für Forschung und Innovation ist, den im weltweiten Wettbewerb stehenden Wissenschaftsorganisationen konkurrenzfähige Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Dazu gehören hinreichende Autonomie und Flexibilität im Haushalts- und Personalwesen sowie im Bau,- Vergabe- und Beteiligungsrecht. Die im Pakt für Forschung und Innovation zusätzlich gewährten Mittel erlaubten den Forschungsorganisationen zum Beispiel den Abschluss zusätzlicher Beschäftigungsverhältnisse vor allem im wissenschaftlichen Bereich. Mehr Beschäftigte verbessern wiederum die Leistungsfähigkeit der Forschungseinrichtungen und die Innovationskraft für den Standort Deutschland, wie durch Studien des Weltwirtschaftsforums aus 2018 und 2019 belegt wurde, schreibt die Bundesregierung und betont, dass die Verwaltungen der Zentren regelmäßig evaluiert werden.
Die Helmholtz-Gemeinschaft setzt sich aus 19 rechtlich selbständigen Zentren zusammen. Das Gesamtpersonal der Helmholtz-Gemeinschaft ist den Angaben zufolge von 29.546 im Jahr 2009 auf 42.045 im Jahr 2019 gestiegen, das Personal der Geschäftsstelle von 42 auf 62 (ohne Auslandsbüros und Drittmittelprojekte). Somit umfasste die Geschäftsstelle 0,14 Prozent 2009 und 0,15 Prozent 2019 am Gesamtpersonal der Helmholtz-Gemeinschaft.