Entwicklung bei organisierter Kriminalität
Berlin: (hib/STO) Über Entwicklungen im Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18202) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17092). Danach konnten für das Berichtsjahr 2018 insgesamt 535 OK-Verfahren festgestellt werden nach 572 Verfahren im Jahr 2017.
Der Rückgang resultiere „vorwiegend aus weniger neu gemeldeten OK-Verfahren (2018: 244; 2017: 274)“, schreibt die Bundesregierung weiter. Bei den weiteren Verfahren handele es sich um weitergeführte Ermittlungsverfahren aus den Vorjahren.
Analog zu den Vorjahren waren die festgestellten OK-Gruppierungen den Angaben zufolge „in allen Kriminalitätsbereichen tätig, überwiegend im Rauschgifthandel/-schmuggel, gefolgt von den Deliktsbereichen Eigentumskriminalität, Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben, Schleusungskriminalität sowie Steuer- und Zolldelikte“. Eine internationale Tatbegehung oder eine Kooperation mit OK-Gruppierungen aus dem Ausland konnte wie laut Vorlage in den Vorjahren in rund 80 Prozent der in Deutschland geführten OK-Verfahren festgestellt werden. Für das Jahr 2018 seien zirka 6.500 OK-Tatverdächtige gemeldet worden, von denen rund zwei Drittel nichtdeutsche Tatverdächtige gewesen seien.
Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, beziehen sich diese Ausführungen auf die zum Bundeslagebild OK 2018 erhobenen Daten aus Bund und Ländern, da die Erhebung zum Bundeslagebild OK 2019 noch nicht abgeschlossen ist.