Bericht der Autobahn GmbH erfragt
Berlin: (hib/HAU) „Berichte zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes sowie zur Tätigkeit der Autobahn GmbH“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18002). Die Abgeordneten verweisen in der Vorlage auf einen in der 16. Wahlperiode vorgelegten Bericht, der ihrer Auffassung nach große Zweifel an der beschleunigenden Wirkung der erstinstanzlichen und letztinstanzlichen Zuständigkeit des BVerwG, insbesondere wegen der langen Verfahrensdauer, geweckt hat. In dem Bericht werde ausgeführt, dass das BVerwG selber konstatiere, das der von ihm im Vorfeld erwartete „Flaschenhalseffekt“ eingetreten sei. Deshalb, so die Linksfraktion, sei ein weiterer Bericht über die aktuelle Situation erforderlich.
Die Bundesregierung wird nun gefragt, ob sie einen weiteren Erfahrungsbericht über die Handhabung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des BVerwG nach dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vorlegen wird. Wissen wollen die Abgeordneten auch, wann die Autobahn GmbH dem Deutschen Bundestag den ersten Bericht über ihre Tätigkeit vorlegen wird.