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03.04.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 365/2020

Hamburger U-Bahnhof „Überseequartier“

Berlin: (hib/HAU) Straßenbahn-, Stadtbahn- und U-Bahn-Haltestellen werden nach Angaben der Bundesregierung als Bestandteile von Gesamtvorhaben der Länder im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) durch den Bund gefördert. Sie würden jedoch nicht gesondert erfasst, so dass keine entsprechende Zusammenstellung vorliegt, heißt es in der Antwort der Regierung (19/18053) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17495).

Die Liberalen hatten in ihrer Anfrage einen besonderen Fokus auf den Hamburger U-Bahnhof „Überseequartier“ gelegt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) habe dort laut einem Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) zur optischen Gestaltung einer Unterwasserwelt unter anderem Wandverkleidungen mit 190 Euro pro Quadratmeter statt der für S-Bahnvorhaben vorgesehenen 65 Euro pro Quadratmeter gefördert, heißt es in der Anfrage. Für Bodenbeläge habe das BMVI 180 Euro statt 80 Euro pro Quadratmeter anerkannt. Die Abgeordneten wollten nun von der Bundesregierung wissen, inwieweit diese erhöhte Förderung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse „dringend erforderlich“ gewesen sei.

In der Antwort heißt es dazu: Die Gestaltung des Hamburger U-Bahnhofs „Überseequartier“ als Unterwasserwelt sei das Ergebnis eines Architekturwettbewerbs gewesen, „welchen die Hochbahn als Vorhabenträgerin unter Beachtung der Prinzipien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit planerisch und baulich umgesetzt hat“. Aufgrund des hohen gestalterischen Anspruchs dieser städtebaulich bedeutenden Haltestelle „Überseequartier“ seien die beantragten Kosten für die Wand- und Bodenbeläge nicht in Gänze als zuwendungsfähige Kosten anerkannt worden, sondern nur zu 60 Prozent im Rahmen des GVFG. Hierzu sei das Projekt mit anderen S-Bahn-, Stadtbahn- und U-Bahn-Vorhaben in Großstädten abgeglichen worden. „Die darüber hinausgehenden Kosten wurden vom Vorhabenträger übernommen“, heißt es in der Antwort.

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