Unterrichtsbeginn, Wege und Leistungen
Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort (19/18214) zum Thema „Schulwege und Unterrichtsbeginn im Zusammenhang mit schulischen Leistungen“ auf die Kleine Anfrage der FDP (19/17468) darauf hin, dass Schulbezirke von den Ländern, die verfassungsgemäß für den Schulbereich zuständig sind, festgelegt werden. Entscheidungen darüber, welche Schule durch Kinder besucht wird und demzufolge auch darüber, wie lang der jeweilige Schulweg ist, würden vor Ort getroffen. Über die Dauer der Schulwege liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Der Beginn der Unterrichtszeit werde in den Ländern durch die Schulgesetze geregelt und liegt in der Regel zwischen 7:00 und 8:00 Uhr. Schulen könnten aber auch unter Einbeziehung der Schulkonferenz über den täglichen Unterrichtsbeginn selbständig entscheiden.