Kommunalfinanzausgleich ist Ländersache
Berlin: (hib/HLE) Die Gestaltung des kommunalen Finanzausgleichs erfolge in alleiniger Kompetenz der einzelnen Länder, schreibt die Bundesregierung ihrer Antwort (19/17766) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17351). Dass die Höhe der Nivellierungshebesätze in den kommunalen Finanzausgleichssystemen einen Einfluss auf die Wahl der Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze haben könne, sei allgemein bekannt.