Informationsrechte bleiben gewahrt
Berlin: (hib/HLE) Aus Sicht der Bundesregierung bleiben die Informationsrechte des Deutschen Bundestages und die damit korrespondierenden Auskunftspflichten der Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bankenunion vom 30. Juli 2019 unverändert. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/17952) auf eine Keine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16795) mit.