Ein Jahresentgelt wenig aussagekräftig
Berlin: (hib/CHE) Auf Basis des Entgeltes eines Jahres kann nicht auf die während der gesamten Erwerbsbiografie erzielten Entgelte geschlossen werden. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18219) auf eine Kleine Anfrage (19/17424) der AfD-Fraktion. Daher ließen diese Werte auch keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Höhe zukünftiger Rentenanwartschaften zu. Darüber hinaus könne aus der Höhe einer Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht auf Bedürftigkeit in der Grundsicherung im Alter geschlossen werden, da weitere Haushaltseinkommen nicht berücksichtigt würden, schreibt die Regierung weiter.