Vertragsverletzung bei der Düngeverordnung
Berlin: (hib/EIS) Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland nach der im Jahr 2017 novellierten Düngeverordnung wurde mit dem Aufforderungsschreiben Nr. 2013 / 2199 vom 26. Juli 2019 formal eingeleitet. Gegenwärtig befinde sich das Verfahren aufgrund der durch die Bundesrepublik unternommenen Anstrengungen zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes in der vorgerichtlichen Phase, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18324) auf eine Kleine Anfrage (19/17/826) der AfD-Fraktion. Weiter heißt es, dass die EU-Kommission bisher davon abgesehen habe, einen Klagebeschluss zu fassen. Dies könne jedoch jederzeit erfolgen, wenn die EU-Kommission den Eindruck gewinnen würde, dass Deutschland hinter den mit der EU-Kommission verhandelten Maßnahmen zurückbleibt oder sich zeitliche Verzögerungen ergeben.