+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

14.04.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 381/2020

Umsetzung des BDS-Beschlusses

Berlin: (hib/STO) Um die „Umsetzung des BDS-Beschlusses des Deutschen Bundestages“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/18358) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17654). Darin verwies die Fraktion auf den im Mai 2019 vom Bundestag verabschiedeten Antrag „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten - Antisemitismus bekämpfen“ (19/10191). Darin werde die Bundesregierung aufgefordert, „die BDS-Kampagne (BDS = Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) zu verurteilen und Veranstaltungen der Bewegung oder verbundener Gruppen nicht zu unterstützen“: auch sollten Organisationen finanziell nicht gefördert werden, sofern sie das Existenzrecht Israels infrage stellen. Auch soll es keine finanzielle Förderung von Projekten geben, „die zum Boykott Israels aufrufen oder die BDS-Bewegung aktiv unterstützen“ (Bundestagsdrucksache 19/10191).

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, lehnt sie Boykottaufrufe gegen Israel ab. Demzufolge seien auch durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bereits vor dem Beschluss des Bundestags keine Projekte gefördert worden, „die BDS-Aktivitäten zum Inhalt hatten oder die von Organisationen umgesetzt werden, die so eng mit BDS verbunden sind, dass eine Projektförderung nicht mehr von einer Unterstützung von BDS trennbar wäre“.

Laut Bundesregierung werden alle von ihr geförderten Vorhaben in Israel und den Palästinensischen Gebieten auf ihre „außenpolitische Unbedenklichkeit“ geprüft. Weiter heißt es in der Antwort, dass „im Rahmen der Förderung einer auf die Zwei-Staaten-Lösung ausgerichteten Zusammenarbeit mit lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern in Israel und den Palästinensischen Gebieten auf Projektebene“ sichergestellt werde, dass dabei „keine Bundesmittel in Projekte fließen, die BDS-Aktivitäten zum Ziel oder zum Projektinhalt haben, oder an Organisationen fließen, die so eng mit BDS verbunden sind, dass eine Projektförderung nicht mehr von einer Unterstützung von BDS trennbar wäre“.

Marginalspalte