Siebter Versorgungsbericht vorgelegt
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (19/18270) hat die Bundesregierung ihren siebten Versorgungsbericht vorgelegt. Dessen Vorausberechnungen belegen den Angaben zufolge, „dass die Beamten- und Soldatenversorgung des Bundes tragfähig finanziert ist“.
Bis zum Jahr 2050 wird der Unterrichtung zufolge mit einer Steigerung der Versorgungsausgaben des Bundes auf rund 25,6 Milliarden Euro gerechnet (2018: 17,1 Milliarden Euro). Für diese Hochrechnungen wurde laut Vorlage von einer durchschnittlichen jährlichen Bezügesteigerung von 2,8 Prozent in den Jahren 2019 bis 2050 ausgegangen.
Die Tragfähigkeit des Versorgungssystems werde jedoch nicht anhand der betragsmäßigen Höhe der Versorgungsausgaben bewertet, heißt es in dem Bericht weiter. Maßgeblich seien zum einen die sogenannte Versorgungsquote, die das Verhältnis der Ausgaben zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) betrachtet, und zum anderen das Verhältnis zu den Steuereinnahmen des Bundes, die sogenannte Versorgungs-Steuer-Quote. Bis 2050 werde für den unmittelbaren Bundesbereich die Versorgungsquote stabil bei rund 0,19 Prozent liegen und die Versorgungs-Steuer-Quote auf nur 2,1 Prozent steigen (2018: 1,96 Prozent).
Eine besondere Bedeutung kommt den Angaben zufolge „den drei Sondervermögen zu, die der Bund zur (Mit-) Finanzierung der Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung geschaffen hat“. Der Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit finanziere seit 2008 bereits einen Teil dieser Versorgungsausgaben. Die beiden anderen Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ und „Versorgungsfonds des Bundes“ befinden sich laut Bericht noch im Aufbau. Daher seien die zukünftig zu erwartenden kostendämpfenden Wirkungen dieser drei Sondervermögen bei der Vorausberechnung der Versorgungsausgaben des Bundes und auch bei der Bewertung der Tragfähigkeit des Versorgungssystems nicht berücksichtigt worden. Ende 2019 hatten diese drei Sondervermögen zusammen einen Marktwert von 31,7 Milliarden Euro, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht.
Ein Anspruch auf eine Beamten-, Richter- oder Soldatenversorgung des Bundes besteht nur bei Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand. Bis 2050 ist laut Bericht ein deutlicher Rückgang der Gesamtzahl der Versorgungsempfänger des Bundes zu verzeichnen. Zwischen 2019 und 2050 werde sie um rund 41 Prozent von 625.000 auf voraussichtlich 370.000 sinken. Die Reduzierung sei dabei auf den kontinuierlichen Rückgang beim Bundeseisenbahnvermögen und der Post zurückzuführen. Trotz des „deutlichen Rückgangs“ werden im Jahr 2050 der Unterrichtung zufolge rund 60 Jahre nach der Privatisierung noch immer rund 38 Prozent aller Versorgungsempfänger diesen beiden Bereichen zuzuordnen sein. Im unmittelbaren Bundesbereich und den übrigen Bundesbereichen werde die Anzahl zunächst noch steigen und zwischen den Jahren 2035 und 2040 den Höchststand erreichen.