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17.04.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 393/2020

Mittelabfluss bei Breitbandförderung

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2019 standen nach Angaben der Bundesregierung für das Breitbandförderprogramm des Bundes Mittelansätze im Haushaltsplan in Höhe von 74,66 Millionen Euro zur Verfügung. Der Mittelansatz sei durch Ausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 912,14 Millionen Euro verstärkt worden, heißt es in der Antwort der Regierung (19/18220) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17432). Positiv entwickelt hat sich der Vorlage zufolge der Mittelabfluss, der bei insgesamt 467 Millionen Euro liegt. Allein im Haushaltsjahr 2019 seien 285,41 Millionen Euro abgeflossen. Bis zum 5. März 2020 seien es 32,91 Millionen Euro gewesen. 2016 lag der Mittelabfluss laut der Antwort bei 5,29 Millionen Euro, 2017 bei 22,45 Millionen Euro und 2018 bei 121,17 Millionen Euro.

Auf die Frage der Liberalen, welche Methode zur Verlegung von Glasfaserinfrastruktur nach Auffassung der Bundesregierung am geeignetsten erscheint, um einen kostengünstigen und flächendeckenden Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, heißt es in der Antwort: Es sei zu erwarten, dass durch alternative Verlegemethoden einschließlich der Verlegung in geringerer Verlegetiefe die Tiefbaukosten, die den überwiegenden Teil der Kosten des Ausbaus ausmachen, verringert und gleichzeitig die Bauzeiten verkürzt werden könnten. Gleiches gelte für die stärkere Nutzung oberirdischer Verlegung von Telekommunikationslinien. „Jede Verlegemethode hat eigene Beschränkungen und Einsatzszenarien, die insbesondere von der Oberflächenbeschaffenheit, den bestehenden Infrastrukturen und der Länge der zu verlegenden Strecke abhängen“, schreibt die Regierung. Wo welche Technik vorzugsweisen Einsatz finden kann und sollte, richte sich daher nach den Gegebenheiten vor Ort und sei mit dem zuständigen Träger der Wegebaulast abzustimmen, heißt es in der Antwort.

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