PB-Modelle nur bei Großprojekten geplant
Berlin: (hib/HAU) Bei entsprechender Leistungsfähigkeit und Qualifikation des Auftragnehmers und optimalem Verlauf könnte laut Bundesregierung die Anwendung des PB-Modells bei Wasserbauprojekten, bei dem die Verantwortung für die Entwurfs-und Ausführungsplanung sowie die Bauausführung auf den (privaten) Auftragnehmer übertragen wird, Vorteile in der Bauabwicklung durch Reduzierung von Streitfällen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer haben. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/18327) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17789) hervor. Die bisherigen Projekte würden als Pilotprojekte umgesetzt, schreibt die Regierung. Kriterien für eine Vergabe im PB-Modell könnten erst auf Basis der gewonnenen Erfahrungen definiert werden. „Auch zukünftig ist der Aufwand für die Vergabe voraussichtlich nur bei Großprojekten zu rechtfertigen“, heißt es in der Antwort.