Richtlinien für Lärmschutz an Straßen
Berlin: (hib/HAU) Um die schon im Oktober des vergangenen Jahres amtlich bekanntgemachten neuen Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) verbindlich für die Lärmvorsorge anwenden zu können, hat die Bundesregierung eine „Zweite Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) (19/18471) vorgelegt. Mit den Richtlinien und der Änderung der Lärmschutzverordnung sollen im Wesentlichen die Emissionsansätze der Fahrzeugflotte aktualisiert und ein neues Verfahren zur Berücksichtigung lärmmindernder Eigenschaften von Straßendeckschichten nach den neuen Technischen Prüfvorschriften zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von Straßendeckschichten (TP-KoSD-19) eingeführt werden, teilt die Regierung mit. Dieses neue Verfahren regle, wie die lärmmindernden Eigenschaften von Straßendeckschichten rechtssicher festgelegt und in der Berechnung berücksichtigt werden können. Die RLS-19 löst die veraltete RLS-90 ab, deren Berechnungsverfahren seit Erlass der 16. BImSchV am 12. Juni 1990 für die Ermittlung des Beurteilungspegels verbindlich anzuwenden sind.