Grüne fragen nach Notrufsystem eCall
Berlin: (hib/HAU) Nach dem Einsatz des automatische Notrufsystems eCall (Emergency Call) in Pkw und leichten Nutzfahrzeugen erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (19/18340) verweisen die Abgeordneten darauf, dass in allen ab dem 1. April 2018 neu typgenehmigten Modellen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen entsprechend einer europäischen Regelung das automatische Notrufsystem eCall verbaut sein müsste. Ziel dessen sei es, den Zeitraum zwischen einem Unfall und dem Eintreffen der Rettungskräfte auf ein Minimum zu reduzieren, heißt es. Nach der eCall-Verordnung müssten alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen so ausgestattet sein, „dass nach einem Unfall ein Notruf an die Nummer 112 abgesetzt und ein Minimaldatensatz automatisch an die Notrufleitstelle übermittelt werden kann“. Der Minimaldatensatz sei standardisiert und enthalte im Wesentlichen die Koordinaten des Unfallorts, Fahrtrichtung, FIN, Typ des Fahrzeugs, Antriebstechnologie und die Angabe, ob der Notruf automatisch oder manuell ausgelöst wurde, schreiben die Grünen.
Die Bundesregierung wird nun gefragt, wie viele Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen derzeit in Deutschland zugelassen werden können und in wie vielen dieser Modelle ein gesetzlich vorgeschriebenes eCall-System nach den Vorgaben der eCall-Verordnung eingebaut ist. Ob die Bundesregierung plant, den freiwilligen Einbau eines eCall-Systems in Gebrauchtwagen zu fördern, wollen die Parlamentarier ebenfalls wissen.