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20.04.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Unterrichtung — hib 398/2020

Mautbedingte Verkehrsverlagerungen

Berlin: (hib/HAU) Die zum 1. Juli 2018 auf alle Bundesfernstraßen ausgeweitete Lkw-Maut hat laut Bundesregierung zu einer umfangreichen Rückverlagerung des Lkw-Verkehrs auf das Autobahnnetz geführt. Lediglich 0,6 Prozent der Fahrleistung mautpflichtiger Lkw würden auf das mautfreie nachgeordnete Straßennetz weiterverlagert, heißt es in dem aktuellen „Bericht über Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Straßennetz in Folge der Einführung der Lkw-Maut“, den die Bundesregierung als Unterrichtung (19/17720) vorgelegt hat. Mautausweichverkehre ins nachgeordnete Netz sind der Vorlage zufolge nur marginal feststellbar, „da attraktive Ausweichstrecken offensichtlich kaum vorhanden sind“.

Mautausweichverkehre seien mithin kein Flächenproblem, was den Ergebnissen der Berichte aus den vergangenen Jahren entspräche, heißt es weiter. Vielmehr stelle sich die Verkehrsentwicklung des schweren Güterverkehrs auf den einzelnen Bundesstraßen insgesamt sehr unterschiedlich dar. Es seien sowohl Zunahmen als auch Abnahmen zu verzeichnen. Darüber hinaus stagniere die Verkehrsentwicklung aber an der Mehrheit der Zählstellen.

Was die mögliche Kostenersparnis angeht, so sind der Unterrichtung zufolge für 99 Prozent der Fahrten mit schweren Lkw die Routen über die Autobahnen auch unter Berücksichtigung der Maut kostengünstiger als Routen mit größeren Anteilen im nachgeordneten Netz. Für 1,2 Prozent der Fahrten würde ein Ausweichen auf das nachgeordnete Netz zu Kostenvorteilen von mindestens einem Euro pro Fahrt führen. Unterstelle man eine Verlagerungswirkung ab einer Kostenersparnis von fünf Euro träfe dies auf 0,1 Prozent der Fahrten zu.

Laut Regierung zeigt ein Vergleich, der mit Hilfe der Modellrechnung für das Jahr 2018 berechneten Mautausweichverkehre mit den Berechnungsergebnissen für das Jahr 2014, dass auf etwa 22 Prozent der Strecken des Bundesstraßennetzes bisher ausgewiesene Mautverlagerungen „nicht mehr signifikant nachweisbar sind“. Das entspräche einem Rückgang um rund 81 Prozent.

Aus den bisherigen Untersuchungen des Modal Splits im Güterverkehr habe sich gezeigt, dass sowohl die Straße als auch die Schiene seit Einführung der Lkw-Maut Verkehrsanteile gegenüber der Binnenschifffahrt und der Rohrfernleitungen gewonnen haben, schreibt Bundesregierung. „Die Lkw-Maut hat weder bei ihrer Einführung noch bei Mauterhöhungen dazu geführt, nennenswerte Verlagerungen des Güterverkehrs auf die Schiene oder die Wasserstraße zu bewirken“, heißt es in dem Bericht.

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