Aufklärung von Korruptionsvorwürfen
Berlin: (hib/AHE) Um die Aufklärung von Korruptionsvorwürfen gegen Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in den Beziehungen zu Aserbaidschan („Kaviar-Diplomatie“) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/18490) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17402). Die Abgeordneten hatten darin darauf verwiesen, dass laut Abschlussbericht einer Untersuchungskommission im Auftrag des Europarates auch zwei Mitglieder und ein ehemaliges Mitglied des Bundestags von den Vorwürfen betroffen seien.
Wie die Bundesregierung in der Antwort schreibt, hat die Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund einer von ihr vorgenommenen Prüfung entschieden, bis auf weiteres keine strafrechtlichen Ermittlungen einzuleiten. Ferner habe der Deutsche Bundestag am 30. Januar 2020 die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen ein Mitglied des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erteilt.