Tierschutz bei Schlachtschweinen
Berlin: (hib/EIS) Derzeit sind in Deutschland 3736 Betriebe für die Schlachtung von Schweinen zugelassen. Das geht aus einer Liste der in Deutschland zugelassenen Schlachtbetriebe aus einer Datenbank beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hervor, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18437) auf eine Kleine Anfrage (19/17927) der Fraktion Die Linke. Dazu heißt es weiter, dass Schlachtbetriebe den einschlägigen europäischen und nationalen tierschutz- und lebensmittelhygienerechtlichen Vorgaben unterliegen würden. Bezüglich des Schutzes von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung und Tötung seien das im Wesentlichen das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Schlachtverordnung und die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Grundsätzliche Anforderungen an die Durchführung amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten seien in der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen geregelt.