Bahn-Ausbaustrecke Hanau-Gelnhausen
Berlin: (hib/HAU) Der viergleisige Streckenausbau im Abschnitt Hanau-Gelnhausen dient nach Aussage des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) der Bewältigung der stark wachsenden Schienenverkehre im Raum Frankfurt/Fulda/Würzburg/Erfurt innerhalb des Großprojekts der Ausbau- beziehungsweise Neubaustrecken (ABS/NBS) Hanau- Würzburg/Fulda - Erfurt. Das geht aus dem „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausbaustrecke Hanau - Gelnhausen“ hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/18075) vorliegt.
Aus vier möglichen Varianten sei die Variante SI 230 mit Hochgeschwindigkeitsgleisen innen und einer Maximalgeschwindigkeit von 230 km/h ausgewählt worden, „obwohl sie nicht die kostengünstigste ist“, heißt es in der Vorlage. Da den Mehrkosten in Höhe von sechs Millionen Euro jedoch ein höherer Nutzen durch Fahrzeitverkürzung gegenüber stehe, könne die Variante SI 230 dem Parlament als wirtschaftlichste Variante empfohlen werden. Mit der Auswahl der Variante SI 230 würden alle Projektziele vorbehaltlich der Ergebnisse der Planfeststellungsverfahren erfüllt. „Das EBA geht davon aus, dass mit der Wahl der Vorzugsvariante dem geforderten Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprochen wird“, heißt es in dem Bericht.
Als Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung seien einige der dort geforderten Maßnahmen in die Vorzugsvariante aufgenommen worden, schreibt die Regierung. So würden die Haltepunkte der betroffenen Gemeinden mit Außenbahnsteigen und Lärmschutzwänden ausgerüstet und somit die von der Region geforderte aktive und barrierefreie Umgestaltung dieser Bereiche in großen Teilen ermöglicht.
Das Dialogforum der Öffentlichkeitsbeteiligung erhebe jedoch zusätzliche Forderungen zur Vorzugsvariante, die über den Stand der Technik, bestehende Finanzierungsregularien oder gesetzliche Regelungen hinausgingen und folglich in der Planung nicht berücksichtigt worden seien, wird mitgeteilt. Die Forderungen beträfen im Wesentlichen das Niveau und die Gestaltung des Lärmschutzes und der Barrierefreiheit. „Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesetzlicher Aspekte können die zusätzlichen Forderungen der Region aus Sicht des EBA nicht zur Umsetzung empfohlen beziehungsweise nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden“, heißt es in der Vorlage.
Das EBA empfehle daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante SI 230 der DB Netz AG als Grundlage für die weiteren Planungen. Sollte es zur Realisierung der Kernforderungen aus der Bürgerbeteiligung kommen, würde dies zu erheblichen Mehrkosten mit gegebenenfalls Auswirkungen auf die geplante Realisierung anderer Vorhaben, der Verringerung des Nutzen-Kosten-Faktors sowie einer möglichen Verlängerung der Bauzeitführen, warnt das Eisenbahn-Bundesamt.