Ablauf von Regierungsverhandlungen
Berlin: (hib/JOH) Die Federführung für die Vorbereitung und Durchführung von Regierungsverhandlungen über die entwicklungspolitische Zusammenarbeit obliegt nach Angaben der Bundesregierung jeweils dem für das betreffende Partnerland zuständigen Regionalreferat. Auf Partnerseite würden jeweils die für Finanzen und/oder nationale Planung zuständigen Ministerien beteiligt sowie je nach vereinbarten thematischen Schwerpunkten und zu verhandelnden Themen entsprechende Fachministerien beziehungsweise deren nachgeordnete Stellen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18400) auf eine Kleine Anfrage (19/17311) der AfD-Fraktion.
Völkerrechtliche Vorgaben für die Planung und Durchführung von Regierungsverhandlungen gebe es nicht. Auch sei eine Zuordnung von Kosten nicht möglich, da sich Arbeitsschritte mit anderen Aufgabenbereichen überschneiden könnten beziehungsweise Arbeitsschritte anderer Aufgabenbereich in die Planung und Durchführung von Regierungsverhandlungen hineinreichten.