Anhörung zu Gesetzentwurf beschlossen
Berlin: (hib/MWO) Die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu den gleichlautenden Entwürfen von CDU/CSU und SPD sowie der Bundesregierung für ein Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (19/17741, 19/18470) beschloss der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 89. Sitzung unter Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) am Mittwoch. Die Anhörung soll am 6. Mai 2020 von 11.00 bis 13.00 Uhr stattfinden.
Der Entwurf sieht als eine zentrale Neuerung die Einführung einer Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke vor. Sie sollen verpflichtet werden, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden sind. Über den Entwurf wurde im März in erster Lesung zusammen mit einem Gesetzentwurf und einen Antrag der FDP-Fraktion sowie Anträgen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erstmals debattiert. Die Bekämpfung von Rechtsextremismus und der Hasskriminalität war dabei von den Abgeordneten übereinstimmend als dringend notwendig erachtet worden.
Die Einbeziehung von Anträgen von FDP, Linken und Grünen sowie eines Gesetzentwurfs der AfD ( 19/17743, 19/17770, 19/17750, 19/16052) in die Anhörung lehnte der Ausschuss mit der Mehrheit der Koalition ab. Die Federführung bei diesen Vorlagen liegt beim Ausschuss für Inneres und Heimat.
Im Zusammenhang mit der beschlossenen Anhörung diskutierte der Ausschuss, der angesichts der Covid-19-Pandemie in verringerter Stärke tagte, über die Möglichkeit, aufgrund der aktuellen Situation eine Video-Übertragung durchzuführen. Mehrere Abgeordnete gaben zu bedenken, dass ein öffentlicher Zugang zu Anhörungen derzeit nicht gewährleistet sei. Hirte betonte, dass der Zugang der Öffentlichkeit in geeigneter Weise möglich sein müsse, und kündigte an, dass die Obleute der Fraktionen darüber noch intensiv beraten würden.
Das Gremium beschloss ferner den Beitritt des Deutschen Bundestages zu den Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 2480/10, 2 BvR 421/13, 2 BvR 786/15, 2 BvR 756/16 und 2 BvR 561/18 in Sachen Europäisches Patentamt vor dem Bundesverfassungsgericht. Ziel sei, so Hirte, eine mündliche Verhandlung herbeizuführen.
Der Ausschuss nahm den schriftlich vorliegenden Nachbericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Videokonferenz des EU-Rates „Justiz und Inneres“ am 6. April 2020 zur Kenntnis. Fragen an das Ministerium betrafen unter anderem die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel angesichts der Corona-Krise durch die Justiz in anderen EU-Ländern sowie die Gutschein-Lösung für abgesagte Reisen und andere Tickets. Dazu erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (SPD) mit Blick auf andere Länder wie Belgien, Deutschland wolle keine nationalen Alleingänge und werde sich unionskonform verhalten. Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben eine Gutscheinlösung ermöglichen, mit der sowohl die Tourismus- und Veranstaltungsbranche als auch die Verbraucher geschützt werden sollen. Weil Pauschalreisen und Fluggastrechte jedoch dem europäischen Recht unterliegen, soll über die EU-Kommission kurzfristig eine einheitliche und praktikable europäische Regelung herbeigeführt werden.
Die Abgeordneten stimmten des Weiteren für die Annahme von mehreren Gesetzentwürfen der Bundesregierung, bei denen der Rechtsausschuss nicht federführend ist.