Auskunftsanspruch des Scheinvaters
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung plant derzeit nicht, einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, der einen Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorsieht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18517) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18069). Hintergrund ist laut den Fragestellern, dass die Bundesregierung im August 2016 einen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses vorgelegt hat (18/10343), der aber keinen Auskunftsanspruch zu Gunsten eines Scheinvaters enthielt. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass der in der Bundestagsdrucksache 18/10343 vorgelegte Gesetzentwurf entgegen der Darstellung der Fragesteller eine Regelung enthalten habe, die dem Scheinvater gegen die Kindesmutter einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des biologischen Vaters zuerkennen sollte. Der Gesetzentwurf aus der 18. Legislaturperiode sei beim Deutschen Bundestag eingebracht worden, die Bundesregierung habe sich den Entwurf aus der früheren Wahlperiode nicht zu eigen gemacht.