Entschädigung nach Insolvenz
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung wird den von der Thomas-Cook-Insolvenz in Deutschland betroffenen Pauschalreisenden ein einfaches, kostenfreies, onlinebasiertes Verfahren zur Abwicklung der Ausgleichszahlungen bereitstellen. Das schreibt sie in der Antwort (19/18515) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17834). Ziel der Bundesregierung sei es, den Produktivbetrieb im Frühjahr aufzunehmen und den überwiegenden Teil der geltend gemachten Schäden bereits im Jahr 2020 zu regulieren. Angesichts der großen Anzahl von in Rede stehenden Reisebuchungen, deren Komplexitätsgrad im Einzelfall noch nicht bekannt sei, seien weitere Prognosen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Die freiwillige Ausgleichszahlung erfolge gegen Abtretung der Ansprüche der Pauschalreisenden gegenüber Dritten, insbesondere den betreffenden Reiseveranstaltern und der Zurich-Versicherung. Die Bundesregierung geht laut Antwort von einem Mittelbedarf von bis zu 225,25 Millionen Euro für die freiwillige Ausgleichszahlung aus. Hierzu kämen Kosten für die Abwicklung in Höhe von insgesamt bis zu 20 Millionen Euro sowie Rechtsverteidigungs- und Rechtsberatungskosten in Höhe von insgesamt bis zu 18,2 Millionen Euro.