Prüfung noch nicht abgeschlossen
Berlin: (hib/PK) Die mögliche Aufnahme der Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Erkennung von Erbkrankheiten und Anomalien in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird noch geprüft. Bei der Entscheidung über eine solche Gesetzesinitiative soll auch die parlamentarische Debatte zu dem Thema berücksichtigt werden, heißt es in der Antwort (19/18401) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17657) der FDP-Fraktion.
Die PID ist nur in begrenzten Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn das Risiko einer Erbkrankheit besteht. Die Zahl der Anträge auf eine PID ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Das Verfahren inklusive künstlicher Befruchtung ist sehr kostspielig.