FDP will Solvenz des Mittelstands sichern
Berlin: (hib/HLE) Zur Sicherung der Solvenz des deutschen Mittelstands verlangt die FDP-Fraktion die Einführung einer „Negativen Gewinnsteuer“. Alle in Deutschland steuerpflichtigen selbstständigen Freiberufler und Unternehmen sollen zur Solvenzsicherung eine nicht rückzahlbare Steuerauszahlung von 80 Prozent des Gewinneinbruchs im Jahr 2020 gegenüber 2019 erhalten, wird in einem Antrag (19/18669) verlangt. Dabei solle der Gewinnrückgang der jeweiligen Branche den Maßstab bilden, damit nicht einzelne Firmen gerettet würden, deren Gewinnrückgang nicht auf den Corona-Lockdown zurückzuführen sei. Zuschüsse mit Coronavirus-Bezug aus dem Bundeshaushalt sollen allerdings gegengerechnet werden.
Die Negative Gewinnsteuer könne über die Finanzämter schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden, damit die Unternehmen kurzfristig weiterhin Mieten, Pachten und Rechnungen bezahlen könnten. Es sei an der Zeit, den Lockdown schrittweise wieder aufzuheben und langsam zur Normalität zurückzukehren. Dies erlaube immer mehr Unternehmen, ihre Produktion wieder hochzufahren. Damit sei es allerdings für viele Selbstständige und Betriebe nicht getan. Sie müssten die staatlich garantierten Darlehen, die sie zur Liquiditätssicherung aufgenommen hätten, wieder zurückzahlen. „Die Rückzahlung der Kredite droht dann das Eigenkapital vieler kleiner und mittlerer Unternehmen aufzuzehren“, befürchtet die FDP-Fraktion.
Daher müsse die Solvenz des deutschen Mittelstands gesichert werden, denn es nütze nichts, den Betrieben mit Darlehen über die schwierigen ersten Monate zu helfen, wenn sie anschließend doch zum Insolvenzverwalter gehen müssten, sobald die Kredite zurückzuzahlen seien. Die FDP-Fraktion bezeichnet daher die Sicherung der Solvenz der deutschen Unternehmen als die „wichtigste finanzpolitische Aufgabe“.
Die FDP-Fraktion rechnet vor, dass die Unternehmensgewinne durch die Krise um 128,4 Milliarden Euro zurückgehen könnten. Für diese entgangenen Gewinne wären rund 102,7 Milliarden Euro an Negativer Gewinnsteuer zu zahlen, von denen allerdings sämtliche bereits aus anderen Hilfsprogrammen des Bundes erhaltenen Zuschüsse abgezogen werden müssten. Die darüber hinausgehenden Mehrkosten könnten mit der ebenfalls bereits im Nachtragshaushalt eingestellten globalen Mehrausgabe in Höhe von 55 Milliarden Euro voraussichtlich vollständig gedeckt werden, erwartet die FDP-Fraktion.