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23.04.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 421/2020

Digitale Angebote im Verkehrssektor

Berlin: (hib/HAU) „Seamless Mobility innovativ gestalten - Vernetzt und digital in ganz Deutschland unterwegs“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/18674), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Wie die Liberalen darin schreiben, profitierten alle Bereiche des beruflichen und privaten Lebens von der voranschreitenden Digitalisierung. „Ob im Gesundheitsbereich, in der Verwaltung oder im Tourismus - digitale Applikationen sind mittlerweile ein fester Bestandteil“, heißt es in der Vorlage. Auch im Verkehrssektor seien digitale Angebote essentiell. Zunehmend planten die Menschen per Smartphone unter Einbeziehung des aktuellen Wetters, der Verkehrslage oder der aktuellen Verfügbarkeit verschiedener Verkehrsmittel ihre Wege. Das Konzept der SeamlessMobility, also die flexible, einfache und verkehrsanbieterübergreifende Nutzung verschiedener Mobilitätsangebote sowie deren friktionslose Kombination, sei ein wichtiger Bestandteil der Mobilität der Zukunft und eine Chance für jeden Einzelnen, befinden die Abgeordneten.

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem dazu aufgefordert, den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr zu verpflichten, seine aktuellen Fahrplandaten in standardisierter, maschinenlesbarer Form, der Öffentlichkeit - als Open Data - frei verwendbar zur Verfügung zu stellen. Außerdem müsse die Regierung auf europäischer Ebene auf eine Standardisierung von offenen Plattformen mit einheitlichen Schnittstellen hinwirken, die für eine erfolgreiche Umsetzung des SeamlessMobility-Konzepts notwendig sind, sodass die Daten - beispielsweise mithilfe der Blockchain-Technologie - gemeinsam, sicher und wettbewerbsorientiert auf den offenen Plattformen für One-Stop-Shops genutzt werden können.

Die FDP-Fraktion spricht sich zudem für Änderungen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) aus. So muss aus ihrer Sicht beispielsweise die Experimentierklausel im Paragraf 2 Absatz 7 PBefG so verändert werden, dass die praktische Erprobung neuartiger Technologien und Geschäftsmodelle nicht auf vier Jahre begrenzt wird, „um den Unternehmen bei gegebenenfalls entstehendem Bedarf eine erneute Antragsstellung oder Nicht-Bewilligung zu ersparen und diesen ausreichend Zeit für den Gewinn von Erkenntnissen und Erfahrungen einzuräumen“.

Die Bundesregierung wird des Weiteren aufgefordert, den Ausbau intelligenter Verkehrsbeeinflussungsanlagen voranzutreiben, um den Verkehr integrativ zum SeamlessMobility-Konzept effizienter zu gestalten und die mit ihm verbundene Belastung der Umwelt zu minimieren.

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