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23.04.2020 Auswärtiges — Antrag — hib 423/2020

Beteiligung an neuer EU-Mittelmeermission

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich an der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI im Mittelmeer beteiligen. Wie aus einem Antrag der Bundesregierung hervorgeht (19/18734) zielt die Operation darauf, das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen durchzusetzen, Menschenschmuggel und illegale Öl-Exporte zu unterbinden und die libysche Küstenwache auszubilden. Die Bundeswehr soll dabei Aufgaben wie die Seeraumüberwachung auf und über See und die Lagebilderstellung übernehmen und dafür bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden können. Mit der Beteiligung an der Mission will die Bundesregierung nach eigenem Bekunden „zu einer stabilisierenden Wirkung auf Libyen sowie zu dem durch die Vereinten Nationen geführten politischen Friedensprozess des Landes aktiv“ beitragen.

Das Mandat ist befristet bis Ende April 2021, die einsatzbedingten Kosten werden auf rund 45,6 Millionen Euro beziffert. Als rechtliche Grundlage werden unter anderem das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, verschiedene Resolutionen des Sicherheitsrates und der Beschluss 2020/472/GASP des Rates der Europäischen Union angeführt.

Die Mission soll im Anschluss an die frühere EU-Mittelmeermission „Sophia“ die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen fortsetzen. „Leistet ein an EUNAVFOR MED IRINI beteiligtes Schiff im Rahmen der Auftragserfüllung gemäß der völkerrechtlichen Verpflichtung Seenothilfe, so sieht die vereinbarte Ausschiffungsregelung vor, dass aus Seenot Gerettete in Griechenland ausgeschifft werden können“, heißt es im Antrag weiter. Alle Geretteten würden anschließend auf Grundlage vorab zu erklärender Zusagen zwischen den Mitgliedstaaten der EU, die sich an der Regelung beteiligen, verteilt. „Alle schiffstellenden Mitgliedstaaten sollen grundsätzlich an der Verteilung teilnehmen; weitere Mitgliedstaaten können freiwillig entscheiden, der Verteilungsvereinbarung beizutreten. Kommt es aufgrund dieser Vereinbarung zu massivem Missbrauch der Migration durch Dritte, kann diese Regelung einseitig und jederzeit vom jeweiligen Unterzeichner aufgekündigt werden.“

Vorgesehen ist bei der Mission ein Mechanismus, der den Einsatz von Schiffen einschränken kann, wenn Mitgliedsländer den Eindruck haben, dass sie Migrationsbewegungen hervorruft. Ein Mitgliedstaat kann demnach veranlassen, dass der Operationskommandeur die Schiffe aus einem Teilbereich für maximal acht Tage zurückzieht und das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) des Rates der EU über einen sogenannten migrationsbezogenen „Pull Faktor“ entscheiden muss.

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