Keine Informationen zum Alleenbestand
Berlin: (hib/HAU) Zur Entwicklung des Alleenbestandes an Bundesstraßen in Niedersachsen liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage „keine eigenen Informationen“ vor. Nach Artikel 90 Absatz 3 und Artikel 85 des Grundgesetzes sei die Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen dafür zuständig, heißt es in der Antwort der Regierung (19/18419) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17997).