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30.04.2020 Finanzen — Antwort — hib 442/2020

Keine Steuer auf Hinterlegungsscheine

Berlin: (hib/HLE) Sogenannte Hinterlegungsscheine (Depositary Receipts) sollen nicht in den Anwendungsbereich einer europäischen Richtlinie zur Finanztransaktionssteuer fallen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18535) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17553). Die Fraktion beschreibt Depositary Receipts als Eigentumsrecht an den der Finanztransaktionssteuer unterliegenden Aktien.

Nach Angaben der Bundesregierung verhandeln derzeit zehn Mitgliedstaaten im Rahmen der europäischen Verstärkten Zusammenarbeit über die Einführung der Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene. Der Richtlinienentwurf solle den Kern einer harmonisierten Finanztransaktionssteuer darstellen und es den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglichen, darüber hinaus national auch weitere Finanzinstrumente der Besteuerung zu unterwerfen. In der Vorbemerkung zu den Antworten erklärt die Bundesregierung, eine breit angelegte Finanztransaktionssteuer - also auch die Besteuerung von Derivaten, Optionsscheinen und des Hochfrequenzhandels - sei aber bisher weder auf Ebene der G20, noch auf EU-Ebene noch unter den Staaten der Verstärkten Zusammenarbeit konsensfähig.

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