Keine Angaben zu anonymen Hinweisen
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will nicht mitteilen, unter welchen genauen Umständen die Hinweisstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anonyme Unterlagen über angebliche Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem Finanzkonzern W. AG erhalten hat. Solche Fragen könnten aus Gründen des Hinweisgeberschutzes es nicht beantwortet werden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/18422(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17594(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Es sei nicht auszuschließen, dass solche Angaben Rückschlüsse auf die Identität eines Hinweisgeber zulassen würden. Über die Stichhaltigkeit der gegebenen Hinweise könne nach jetzigem Stand noch keine Aussage getroffen werden.
Bei der Kleinen Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9202(Dokument, öffnet ein neues Fenster).